Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen der Pomella Rind Goral GbR, Fössestraße 77M in 30451 Hannover (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und Ihnen (nachfolgend „Mitglied“ genannt).

Als Mitglied gilt jede Person, die einen Vertrag in Form eines Laufzeitvertrags schließt, eine 10-er Karte oder eines DropIn erwirbt, an einem Probetraining teilnimmt oder einen sonstigen individuelle Vereinbarung mit dem Betreiber abschließt, welcher zur Nutzung der Trainingsfläche berechtigt.

Abweichende AGB des Mitgliedes werden zurückgewiesen.

2. Vertragsabschluss

Die Präsentation der Verträge sowie weitere Dienstleistungen und Angebote auf der Website stellen kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen.

Verträge können nur vor Ort geschlossen und erworben werden. DropIns sowie Probetrainings können außerdem per E-Mail oder telefonisch gebucht und wenn nötig vor Ort mit Karte bezahlt werden.

Die mit dem Vertrag erworbenen Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung des gesamten Vertrages ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung des Betreibers möglich und eine eventuelle Verwaltungspauschale ist zu zahlen. 10er Karten können nicht übertragen werden.

Ein Wechsel in einen höheren Laufzeitvertrag (Bsp. Limited auf Unlimited) ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich.

Ein Wechsel in einen kleineren Laufzeitvertrag (Bsp. Unlimited auf Limited) ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) möglich.

3. Preise & Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Erwerbs gültigen Preise. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website und vor Ort zu finden.

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen des Vertrages erfolgt im Voraus. Zahlungen für Laufzeitverträge sind zum jeweils 1. des Vertragsmonats fällig; in der Regel werden die Beiträge für Laufzeitverträge per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die vom Betreiber auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 10er Karten und DropIns müssen vor Ort mit Karte bezahlt oder im Voraus überwiesen werden.

Ist das angegebene Konto des Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt und ist dadurch eine Abbuchung nicht möglich, ist der Betreiber dazu berechtigt, die für die Bankrücklastschrift und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

Der Betreiber kann das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform mindestens einen Monat vor wirksam werden der Erhöhung ausüben.

Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen.

Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges (insbesondere Verzugszinsen) bleiben unberührt.

Das Mitglied ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung aufzurechnen, wenn das Mitglied seine Absicht aufzurechnen mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

4. Leistungsumfang

Nach Zahlungseingang können die Leistungen des Betreibers im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Ein Vertrag berechtigen zur Teilnahme an den Kursen oder dem freien Training (Open Gym).

Die Teilnehmerzahl der Kurse ist auf 8-10 Personen limitiert, weshalb eine vorhergehende Onlineanmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Der Betreiber garantiert nicht, dass dem Mitglied zu der von ihm jeweils gewählten Zeit ein Trainings- und/oder Kursplatz zur Verfügung gestellt wird. Die Anmeldung über das Online-Buchungssystem für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich.

Die Kurszeiten werden auf der Internetpräsenz https://crossfit-butjer.de und in dem vom Betreiber angebotenen Online-Buchungssystem aktuell bekannt gegeben.

Die Öffnungszeiten sind der Internetpräsenz https://crossfit-butjer.de zu entnehmen.

Der Betreiber behält sich vor, die Öffnungszeiten, sowie das Leistungsangebot zu ändern. Die Änderungen der Öffnungszeiten, sowie die Änderung des jeweiligen Trainings- und Kursangebotes werden auf der Internetpräsenz https://crossfit-butjer.de veröffentlich.

Alle Trainingseinheiten dauern ca. eine Stunde und werden unter Anleitung von mindestens einem Trainer in Gruppen durchgeführt.

Im „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht.

Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden.

Sofern der Betreiber freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese nutzen zu können. Der Betreiber wird unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behält sich vor, diese ganz oder teilweise einzustellen.

5. Stornierung

Sind keine anderen Bestimmungen angegeben können Gruppentrainingstermine bis 30 Minuten vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Der Kurs „Early Bird WOD“ kann bis zu 6 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, bzw. erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Training, so behält sich der Betreiber vor eine Gebühr von 5,00€ zur monatlichen Rechnung hinzuzufügen oder das jeweilige Kontingent vom Vertrag abzuziehen.

6. Gesundheitliche Voraussetzung

Der Betreiber empfiehlt allen Personen, die die Leistungen des Betreibers nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schaden und/oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen.

Der Kunde sichert zu, gesund und sporttauglich zu sein und wird an jedem Training eigenverantwortlich teilnehmen.

Sollte sich der Kunden während des Trainings verletzen oder sollte ihm in irgendeiner Form unwohl sein, wird er den Trainer unverzüglich darüber informieren.

7. Krankheit und Ausfallzeiten des Mitglieds

Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer, infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst, kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Sportunfähigkeit zu stellen. Die Stilllegung ist auf maximal 9 Monate begrenzt.

Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats vor Beginn zu stellen.

8. Kursausfälle, kurzfristige Schließzeiten und höhere Gewalt

Dem Mitglied steht bei vereinzelten Kursausfällen kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Der Betreiber behält sich vor, ihre Leistungen aus wichtigem Grund, wie z. B. Reparaturen oder Großveranstaltungen, zu beschränken und die Betriebsstätte unter vorheriger Ankündigung in der zeitweise (bis zu max. einer Woche) zu schließen.

Der Betreiber behält sich vor die gesetzlich verankerten Betriebsferien von 4 Kalenderwochen pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Eine bevorstehende Schließung aus diesem Grund wird mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt.

Die Ankündigung der Schließung aus den oben genannten Gründen findet über die Internetpräsent https://crossfit-butjer.de statt.

Ist der Betreiber die Erbringung der vertraglichen Leistung wegen höherer Gewalt unmöglich, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied ist im Falle einer behördlichen Schließungsverfügung jedoch für den Zeitraum der Schließung von der Beitragszahlungspflicht befreit. Die beitragsfreien Monate werden der laufenden Vertragslaufzeit nachfolgend draufgerechnet.

9. Kündigung durch den Betreiber

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeträgen entspricht in Verzug, so berechtigt dies den Betreiber, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:

a) die Gefährdung, Verletzung und/oder Beschädigung anderer Mitglieder oder des Personals

b) die Gefährdung und/oder Beschädigung der Einrichtung und/oder der Trainingsgeräte

c) die Beleidigung oder Belästigung anderer Mitglieder oder des Personals

d) sonstiges aggressives Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder des Personals

e) Verstöße gegen die Regeln des Anstandes oder Hygieneregeln

f) vergleichbar schwere Verstöße gegen die Hausordnung.

10. Haftung

Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Betreiber haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als wesentliche Vertragspflicht der Betreiberin zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, das fortlaufende Angebot von Kursen, in einer für den Vertragszweck ausreichenden Anzahl.

Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo (= Verschulden bei Vertragsschluss) – ausgeschlossen.

Für selbstverschuldete Unfälle haftet das Mitglied.

Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die dem Mitglied durch andere Mitglieder oder Dritte zugefügt werden. Die laufende Überwachung seines Gesundheitszustandes ist Sache des Vertragspartners.

Verletzungen und Erkrankungen, die das Mitglied bei Nutzung des Equipments und der Einrichtungen des Betreibers, sowie während der Kurse erleidet, fallen in die eigene Verantwortung des Mitglieds, es sei denn, eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Betreibers ist Ursache hierfür. Dies gilt insbesondere, soweit Schäden auf Fehleinschätzung der eigenen körperlichen Belastbarkeit, handeln entgegen den Traineranweisungen oder selbstverschuldete Unfälle zurückgehen.

Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht

übernommen. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Eltern haften für ihre Kinder!

Um die Sicherheit der Kinder, sowie der trainierenden Mitglieder zu gewährleisten, ist es ausschließlich die Aufgabe der Eltern vom Beginn bis zum Ende der Stunde, ihre Baby’s und ihre Kinder von der Trainingsfläche fern zu halten. Die Trainer haben keine Aufsichtspflicht.

Das Mitglied bestätigt mit Abschluss des Vertrages die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner/ihrer Angaben.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

11. Hausordnung

Es wird ausschließlich mit geeigneter Sportkleidung, insbesondere mit dem für die Ausübung des Trainings und/oder der Kurseinheiten geeigneten Schuhwerk, trainiert (feste Sportschuhe).

Das anwesende (Trainings-)Personal übt das Haus- und Weisungsrecht aus. Das anwesende Personal ist berechtigt, sein Haus- und Weisungsrecht auszuüben, soweit dies zu Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebes der Betriebsstätte, der allgemeinen Ordnung und der Sicherheit des Trainingspersonals oder Dritter nötig ist. Diesen Weisungen ist stets Folge zu leisten. Die Missachtung der Weisungen kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach Ziffer 9 der AGB darstellen.

Es ist dem Mitglied untersagt in der Betriebsstätte

a) zu rauchen

b) alkoholische Getränke oder Suchtmittel und/oder sonstige nicht gesetzlich zugelassene (Arznei-)Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (insbesondere Anabolika) mitzubringen und/oder zu konsumieren

c) unter b) genannte (Arznei-)Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Box anzubieten, zu beschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

12. Bild- und/oder Videoaufnahmen, Urheberrecht nach UrhG

Der Betreiber behält sich, vorbehaltlich der Zustimmung des Mitgliedes vor, Foto, Bild- und/oder Videomaterial zum Zwecke der Bewerbung des Betriebes anzufertigen und auf den einschlägigen Social Media Portalen (Facebook, Instagram usw.) sowie auf der eigenen Internetpräsenz https://crossfit-butjer.de zum Zwecke der Bewerbung zu veröffentlichen.

Vor der/den Aufnahme(n) hat der Betreiber diese ausdrücklich anzuzeigen und das jeweils betroffene Mitglied über Art und Ausmaß der Aufnahme(n) zu unterrichten und seine Einwilligung einzuholen. Auf Aufforderung hat der Betreiber das Bild-, Foto und/oder Videomaterial vorzuzeigen und ggfs. unverzüglich zu löschen.

Der Betreiber hat als Erstellerin des Foto-, Bild- und/oder Videomaterials das alleinige Urheberrecht. Die jeweils abgebildete Person verzichtet auf alle mit dem erstellten Foto, Bild- und/oder Videomaterial entstandenen oder künftig entstehenden, bekannten oder unbekannten, insbesondere monetären Ansprüche.

13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Betreiber ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist.

Der Betreiber wird das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren.

Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wird die Betreiberin das Mitglied im Rahmen der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

14. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen der Betreiberin und dem Mitglied verarbeitet die Betreiberin als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr.7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Mitgliedes.

Sofern das Mitglied dem Betreiber die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeitet der Betreiber die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Der Betreiber verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO.

Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden. https://crossfit-butjer.de/datenschutz

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderungen der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist der zwischen dem Betreiber und dem Mitglied geschlossene Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollten.